Neue Verfahrensweise bei den Arbeitseinsatzterminen im Jahr 2019

Zur Mitgliederversammlung 2018 beschlossen die Mitglieder auf Anregung des Vorstandes und der Arbeitseinsatzleiter eine neue Regelung zu den Arbeitseinsätzen. Diese gelten als nicht geleistet, wenn die mitgeteilten Termine nicht wahrgenommen werden. Natürlich gibt es hier die Möglichkeit (wie bisher auch) einen Ausweichtermin zu vereinbaren, wenn man zum jeweiligen Termin verhindert ist oder kurzfristig ausfällt (dies jedoch bitte zeitnah und nur begründet). Ziel der Maßnahme ist die Planungssicherheit für die Arbeitseinsatzleiter, denn wenn nur 2 oder 3 Teilnehmer anwesend sind, lässt sich kein sinnvoller Arbeitseinsatz durchführen.

Mittlerweile wird dieses neue Verfahren schon gelebt und der erste Arbeitseinsatz rückt näher. Aus diesem Anlass möchte ich alle Gartenfreunde bitten, bei einer Absage eines Termines auch einen Ersatztermin mit anzugeben. Die möglichen Termine sind in der zugesandten Terminübersicht, in den Schaukästen des Vereins und im internen Bereich der Homepage zu finden.