Unter Beachtung der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen vom 30.10.2020 findet der Arbeitseinsatz am 07.11.2020 unter folgenden Hygieneauflagen statt:
- Ein Mindestabstand zwischen Personen aus unterschiedlichen Haushalten von 2 Metern ist zu beachten.
- Das Betreten des Vereinsgartens und des Gerätehauses erfolgt in Gruppen von maximal 2 Personen und mit Mund-Nase-Bedeckung.
- Die Arbeiten werden auf das Beräumen des bereits von den Bäumen gefallenen Laubes beschränkt, hierbei werden Gruppen von maximal 2 Personen gebildet.
- Gartenfreunde mit bekannten Covid 19-, Erkältungs- oder Grippesymptomen ist die Teilnahme am Arbeitseinsatz nicht gestattet.